PARTNERSCHAFT MIT AIR ZERMATT

MEDIENMITTEILUNG VOM 14. JANUAR 2021

Alpinlift Helikopter AG und Air Zermatt AG haben eine Kooperationsvereinbarung für den Flugbetrieb getroffen

Der europäische Gesetzgeber der Luftfahrt, EASA, zwingt Kleinbetriebe wie die Alpinlift Helikopter AG, mit Partnerorganisationen Kooperationsverträge abzuschliessen, um den gesetzlichen Anforderungen auch in Zukunft zu genügen. Mit der Walliser Helikopterunternehmung Air Zermatt AG, hat Alpinlift Helikopter AG nun diesen Partner gefunden, ohne ihre Eigenständigkeit zu verlieren.

Die Luftfahrbehörde EASA (European Union Aviation Security Agency) verschärft laufend die Vorschriften in der Helikopterfliegerei.

Diese sind in Betrieben mit ein bis zwei Helikoptern und bis zu zehn Mitarbeitern infolge des gestiegenen Arbeitsvolumen auf der administrativen Seite nicht mehr zu bewältigen.
Da die Vorschriften bereits so restriktiv anzuwenden sind und die Operationen in der Schweiz auf sehr hohem Niveau praktisch identisch sind, hat sich Alpinlift Helikopter AG dazu entschlossen, in Zukunft die operationellen Verfahren und Vorgaben der renommierten Air Zermatt für ihren Betrieb anzuwenden. Diese operative Kooperation bringt auf beiden Seiten Synergien und wird mit Sicherheit Nachahmer in der Schweizer Helikopterbranche finden.

Für Alpinlift Helikopter AG bedeutet diese Kooperation, dass das Unternehmen völlig unabhängig bleibt und die strategische Ausrichtung weiterhin frei zu definieren ist.

Medienmitteilung

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